Wie lange kann man ein Kind in der Steuererklärung angeben? Diese Frage stellen sich viele Eltern spätestens dann, wenn der Nachwuchs die Schule verlässt und plötzlich erwachsen ist — auf dem Papier zumindest. Die gute Nachricht: Mit dem 18. Geburtstag ist die steuerliche Berücksichtigung nicht automatisch vorbei. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Kinder noch bis zum 25. Lebensjahr in der Anlage Kind eintragen — und in Sonderfällen sogar darüber hinaus.
Bis zu welchem Alter kann man Kinder in der Steuererklärung angeben?
Die Frage, wie lange man ein Kind in der Steuererklärung angeben darf, lässt sich am besten an drei Altersgrenzen festmachen: 18, 21 und 25 Jahre. Diese Schwellen sind im Einkommensteuergesetz verankert und bestimmen, wann Eltern Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge haben.
Bis zum 18. Geburtstag gilt: Kein weiterer Nachweis nötig. Minderjährige Kinder werden ohne Bedingung in der Anlage Kind berücksichtigt — egal ob sie zur Schule gehen, eine Ausbildung beginnen oder sich noch gar nichts dabei denken. Der Kindergeldanspruch besteht automatisch, und das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für die Familie vorteilhafter ist.
Ab dem 18. Geburtstag ändert sich die Lage. Das Kind gilt steuerrechtlich als volljährig, und die Berücksichtigung knüpft an konkrete Voraussetzungen. Eltern müssen jetzt in der Anlage Kind nachweisen, warum ihr Kind weiterhin steuerlich zählt. Ohne diesen Nachweis endet der Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Die Altersgrenzen Steuererklärung Kinder im Überblick: Das wichtigste Datum ist das 25. Lebensjahr. Bis dahin können Eltern unter den richtigen Umständen die Anlage Kind ausfüllen und Steuervorteile geltend machen. Ab 26 Jahren entfällt dieser Weg — mit einer wichtigen Ausnahme (dazu weiter unten mehr).
Volljährige Kinder zwischen 18 und 25: Ausbildung, Studium und Übergangszeiten
Der häufigste Fall: Das Kind macht Abitur, beginnt ein Studium oder startet eine Berufsausbildung. Hier greift die Altersgrenze von 25 Jahren, solange das Kind sich in einer Erstausbildung befindet oder ein Erststudium absolviert. Das gilt auch für ein duales Studium, eine Umschulung nach der ersten Ausbildung oder einen Freiwilligendienst wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Für Eltern bedeutet das konkret: Solange das Kind noch keine 25 Jahre alt ist und sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet, kann die Anlage Kind ausgefüllt werden — und damit Kinderfreibetrag und Kindergeld beansprucht werden.
Was gilt für Übergangszeiten?
Gerade beim Wechsel zwischen Schulabschluss und Studiumsbeginn entsteht oft Unsicherheit. Das Einkommensteuergesetz ist hier erfreulicherweise großzügig: Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten darf die Übergangszeit bis zu vier Monate betragen, ohne dass der Anspruch verloren geht. Ein typisches Beispiel: Das Kind macht im Juni Abitur und beginnt erst im Oktober mit dem Studium — diese Lücke schadet nicht.
Ähnliches gilt, wenn das Kind nach dem Studium auf einen Ausbildungsplatz wartet. Auch hier greift die Vier-Monats-Regelung. Eltern sollten allerdings dokumentieren, dass das Kind die Ausbildung tatsächlich anstrebt, etwa durch eine Bewerbungsbestätigung.
Eigene Einkünfte des Kindes
Viele Eltern fragen sich, ob das Einkommen des Kindes eine Rolle spielt. Eine gute Nachricht: Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium. Ein Nebenjob beim Supermarkt oder eine gut bezahlte Werkstudentenstelle stellen den Kindergeldanspruch grundsätzlich nicht mehr in Frage — zumindest nicht wegen des Einkommens allein.
Für Eltern, die das Kind beim Steuern sparen mit der richtigen Steuerstrategie berücksichtigen möchten, ist dies eine wichtige Vereinfachung gegenüber früheren Regelungen.
Sonderfälle: Arbeitslosigkeit bis 21 und Kinder mit Behinderung
Neben der Hauptregel gibt es zwei Sonderfälle, die Eltern kennen sollten.
Kinder zwischen 18 und 21 Jahren ohne Arbeit
Wer Kind über 18 in der Steuererklärung angeben möchte, aber dessen Kind weder in Ausbildung noch im Studium ist, hat eine weitere Möglichkeit: Wenn das Kind arbeitslos ist und sich beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet hat, darf es bis zum vollendeten 21. Lebensjahr weiterhin in der Anlage Kind eingetragen werden. Die Arbeitssuchmeldung ist dabei Pflicht — ein Kind, das sich zuhause aufhält ohne aktiv eine Stelle zu suchen, zählt steuerlich nicht.
Diese Regelung endet hart mit dem 21. Geburtstag. Wer danach noch keine Ausbildung begonnen hat und auch kein Studium aufnimmt, verlässt die steuerliche Berücksichtigung — zumindest über die Anlage Kind.
Kinder mit Behinderung: zeitlich unbegrenzt
Ein besonderer Fall betrifft Kinder mit einer Behinderung: Hier gilt keine Altersgrenze — vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem vollendeten 25. Lebensjahr eingetreten und das Kind ist dadurch außerstande, sich selbst zu unterhalten. In diesem Fall können Eltern die Anlage Kind ein Leben lang ausfüllen und die entsprechenden Freibeträge geltend machen.
Für betroffene Familien ist das eine erhebliche steuerliche Entlastung. Der Kinderfreibetrag, der BEA-Freibetrag (Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) sowie der Behinderten-Pauschbetrag können parallel genutzt werden. Wer sich mit diesem Thema tiefer beschäftigt, findet weiterführende Informationen beim Steuermerkblatt für Familien mit besonderen Bedarfen.
Steuervorteile nutzen: Kinderfreibetrag vs. Kindergeld in der Anlage Kind
Die Anlage Kind ist nicht nur ein Formular — sie ist das zentrale Werkzeug, mit dem Eltern entscheiden, welche Steuervorteile sie nutzen. Das Finanzamt führt im Hintergrund die sogenannte Günstigerprüfung durch: Es vergleicht automatisch, ob das erhaltene Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für die Familie günstiger ist.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung?
Das Kindergeld beträgt seit 2023 einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat — also 3.000 Euro im Jahr. Der Kinderfreibetrag liegt für 2024 bei 6.612 Euro pro Kind (beide Elternteile zusammen), dazu kommt der BEA-Freibetrag von 2.928 Euro — insgesamt also 9.540 Euro.
Wer als Familie ein hohes zu versteuerndes Einkommen hat, profitiert vom Kinderfreibetrag stärker. Das Finanzamt rechnet das automatisch durch: Übersteigt die Steuerersparnis durch den Freibetrag das bereits ausgezahlte Kindergeld, wird der Freibetrag angerechnet und das Kindergeld entsprechend verrechnet. Ist das Kindergeld günstiger, bleibt es einfach dabei.
Der Ausbildungsfreibetrag
Wer ein Kind hat, das volljährig ist und nicht mehr im Elternhaus wohnt (zum Beispiel am Studienort), kann zusätzlich den Ausbildungsfreibetrag geltend machen. Er beträgt 1.200 Euro jährlich und soll die auswärtigen Unterbringungskosten pauschal abfedern. Dieser Freibetrag wird in der Anlage Kind eingetragen und mindert das zu versteuernde Einkommen der Eltern.
Kinderfreibetrag 2024: 6.612 € (beide Elternteile) | BEA-Freibetrag: 2.928 € | Zusammen: 9.540 € | Ausbildungsfreibetrag: 1.200 € | Kindergeld 2024: 250 € / Monat (3.000 € / Jahr)
Wer die Anlage Kind korrekt ausfüllt, spart also auf mehreren Ebenen gleichzeitig. Viele Eltern verschenken hier bares Geld, weil sie glauben, mit dem 18. Geburtstag des Kindes sei das Thema erledigt.
Über 25 Jahre: Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen
Mit dem 25. Geburtstag des Kindes endet in der Regel der Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag — und damit auch die Möglichkeit, die Anlage Kind auszufüllen. Doch das bedeutet nicht, dass steuerlich gar nichts mehr geht.
Wer ein Kind über 25 finanziell unterstützt — etwa weil es noch studiert, eine lange Ausbildung absolviert oder in einer schwierigen Lebenslage steckt — kann diese Unterhaltsleistungen unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dafür gibt es den sogenannten Unterhaltshöchstbetrag.
Wie hoch ist der Unterhaltshöchstbetrag?
Der Unterhaltshöchstbetrag entspricht dem steuerlichen Grundfreibetrag und liegt 2024 bei 11.604 Euro pro Jahr. Das ist der maximale Betrag, den Eltern für den Unterhalt eines Kindes über 25 (ohne Kindergeldanspruch) von der Steuer absetzen können.
Wichtig: Der Betrag wird um eigene Einkünfte des Kindes gekürzt, soweit diese einen Sockelbetrag von 624 Euro pro Jahr übersteigen. Verdient das Kind also selbst Geld — durch einen Minijob oder eine Teilzeitstelle — reduziert sich der absetzbare Unterhaltsbetrag entsprechend.
Außerdem muss die Bedürftigkeit des Kindes nachgewiesen werden. Das Finanzamt akzeptiert diese außergewöhnlichen Belastungen beim Unterhalt nur, wenn das Kind tatsächlich keine ausreichenden eigenen Mittel hat und der Elternteil nachweislich Unterhalt leistet.
Nach dem 25. Geburtstag endet die Anlage Kind — aber nicht jede steuerliche Möglichkeit. Unterhalt kann noch immer als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen stimmen.
Eltern, die sich intensiver mit dem Thema Steuern und Familienfinanzen befassen, finden auf wolles-website.de weitere nützliche Artikel zu Steuer und Finanzen im Alltag.
Häufige Fragen (FAQ)
Häufige Fragen
- Bis zu welchem Alter bekommt man Kindergeld und Steuerfreibeträge?
- Grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag des Kindes, sofern es sich in einer Ausbildung, einem Studium oder einem Freiwilligendienst befindet. Bei Kindern mit einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung gilt keine Altersgrenze.
- Kann ich mein Kind über 25 noch in der Steuererklärung angeben?
- Die Anlage Kind ist ab 26 in der Regel nicht mehr möglich. Allerdings können Eltern Unterhaltsleistungen für ein Kind über 25 als außergewöhnliche Belastungen absetzen – bis zum Unterhaltshöchstbetrag von 11.604 Euro (2024), sofern das Kind bedürftig ist.
- Was gilt für Kinder in einer Übergangszeit zwischen Schule und Studium?
- Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind unschädlich. Wer im Juni Abitur macht und erst im Oktober mit dem Studium beginnt, verliert in dieser Zeit nicht den Kindergeldanspruch.
- Wie lange werden Kinder mit Behinderung steuerlich berücksichtigt?
- Kinder mit einer Behinderung, die vor dem vollendeten 25. Lebensjahr eingetreten ist, können zeitlich unbegrenzt in der Anlage Kind berücksichtigt werden – vorausgesetzt, sie sind aufgrund der Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten.
- Muss ich für jedes Kind eine eigene Anlage Kind ausfüllen?
- Ja, für jedes Kind ist eine separate Anlage Kind auszufüllen. Das gilt für alle Kinder, für die ein Kindergeld- oder Freibetragsanspruch besteht – also auch für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium.
- Welche Einkommensgrenzen gelten für volljährige Kinder in der Steuererklärung?
- Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium. Ein Nebenjob oder eine Werkstudentenstelle hebt den Kindergeldanspruch grundsätzlich nicht auf – entscheidend ist, ob das Kind sich noch in der Erstausbildung befindet.
