Kapitel 16 finanzen

Wann kann man sich die Riester-Rente auszahlen lassen?

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Wann kann man sich die Riester-Rente auszahlen lassen? Diese Frage stellen sich viele, die jahrelang brav eingezahlt haben und nun wissen wollen, wann das Geld endlich zu ihnen zurückfließt. Die ehrliche Antwort: Es kommt auf das Datum deines Vertragsabschlusses an, auf die Auszahlungsform und darauf, wie gut du mit dem Finanzamt umgehen kannst. Dieser Guide erklärt dir alles Wesentliche — ohne Behördendeutsch, ohne Schönfärberei.

Ab wann ist die Riester-Auszahlung regulär möglich?

Hier gibt es eine wichtige Weichenstellung, die viele nicht kennen: Das Datum des Vertragsabschlusses entscheidet darüber, ab welchem Alter du überhaupt an dein Geld kommst.

Verträge, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, dürfen frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Wer seinen Riester-Vertrag also noch in den 2000er-Jahren unterschrieben hat, kann unter Umständen schon mit 60 darauf zugreifen.

Für alle Verträge ab dem 1. Januar 2012 gilt hingegen ein Mindestalter von 62 Jahren. Zwei Jahre klingen nach wenig, können aber für die Planung einen spürbaren Unterschied machen — vor allem, wenn du früh in Rente gehen möchtest.

Zusätzlich gibt es eine zweite Bedingung: Die Auszahlung muss frühestens mit Beginn der Altersrente erfolgen. Wer regulär mit 67 in Rente geht und seinen Vertrag schon ab 62 auszahlen lassen möchte, muss das aktiv beim Anbieter beantragen. Es passiert nicht automatisch.

Wer seinen Vertrag vorzeitig kündigen will, bevor diese Altersgrenzen erreicht sind, sollte das sehr gut durchdenken. Die Folgen können erheblich sein — dazu gleich mehr. Ein hilfreicher Überblick dazu findet sich im Artikel zur Riester-Rente kündigen.

Was ist mit dem Wohn-Riester?

Beim sogenannten Wohn-Riester (Eigenheimrente) gelten dieselben Altersgrenzen — mit dem Unterschied, dass das angesparte Kapital nicht als monatliche Rente ausgezahlt wird, sondern als steuerlich geförderter Tilgungsbetrag für eine selbst genutzte Immobilie gilt. Wer sein Eigenheim vor dem 62. Lebensjahr verkauft oder vermietet, muss das Kapital zuzüglich Förderung zurückzahlen oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Das sollte man im Hinterkopf behalten.

Die 30-Prozent-Option: Einmalzahlung oder lebenslange Rente?

Einer der beliebtesten Punkte in der Riester-Diskussion ist die sogenannte 30-Prozent-Option. Sie klingt verlockend — und ist es in bestimmten Situationen auch. Aber das Finanzamt schlägt hier zu, das solltest du von Anfang an wissen.

Was steckt hinter der 30-Prozent-Regelung?

Zu Rentenbeginn darfst du dir bis zu 30 Prozent deines angesparten Kapitals als Einmalbetrag (Einmalleistung) auszahlen lassen. Die restlichen 70 Prozent werden dann in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt. Diese Option ist gesetzlich verankert und gilt für alle zertifizierten Riester-Verträge — egal ob Rentenversicherung, Banksparplan oder Fondssparplan.

Ein Beispiel: Du hast 40.000 Euro angespart. Dann kannst du dir 12.000 Euro sofort auszahlen lassen und erhältst aus den verbleibenden 28.000 Euro eine monatliche Rente, die bis zum Lebensende garantiert ausgezahlt wird.

Warum die Steuer hier besonders schmerzt

Das Problem: Die Einmalzahlung ist voll steuerpflichtig — im Jahr der Auszahlung kommt der gesamte Betrag zu deinen anderen Einkünften hinzu. Das kann dazu führen, dass du in einem Jahr plötzlich in eine deutlich höhere Steuerklasse rutschst und mehr als erwartet ans Finanzamt abgeben musst. Wer 12.000 Euro auf einmal bekommt, aber 3.500 bis 4.500 Euro davon versteuert, erlebt schnell eine Ernüchterung.

Verteilt auf die monatliche Rente hingegen bleibt die Steuerlast pro Jahr überschaubarer — besonders wenn dein Gesamteinkommen im Rentenalter ohnehin nicht hoch ist. Ob sich die 30-Prozent-Variante lohnt, hängt also von deiner persönlichen Einkommenssituation im Rentenalter ab. Es kann sich lohnen, sich dazu von einem Steuerberater beraten zu lassen — oder zumindest die eigene Steuererklärung genau im Blick zu haben. Hilfreiche Orientierung dazu bietet auch der Artikel Wann lohnt sich eine Steuererklärung eigentlich wirklich?

Kleinstbetragsrente: Wenn sich monatliche Raten nicht lohnen

Es gibt Fälle, in denen das angesparte Kapital am Ende so gering ist, dass eine lebenslange monatliche Rente kaum Sinn ergibt. Stell dir vor, du würdest monatlich 8 Euro Riester-Rente erhalten — das rechnet sich weder für dich noch für den Anbieter.

Genau für diese Situation gibt es die Kleinstbetragsrente. Der Anbieter darf das Kapital komplett als Einmalzahlung auszahlen, wenn die daraus resultierende monatliche Rente einen bestimmten Schwellenwert unterschreitet. Dieser Wert orientiert sich am aktuellen Grenzbetrag der Sozialversicherung — er beträgt derzeit rund 35 Euro pro Monat (dieser Betrag wird regelmäßig angepasst).

Wer kommt für die Kleinstbetragsrente infrage?

Typischerweise betrifft das Menschen, die:

  • nur wenige Jahre in den Vertrag eingezahlt haben,
  • während längerer Phasen (z. B. Elternzeit oder Ausbildung) pausiert haben,
  • von Anfang an sehr niedrige Beiträge geleistet haben.

Wichtig: Auch bei der Kleinstbetragsrente greift die nachgelagerte Besteuerung. Du versteuert die Auszahlung in dem Jahr, in dem sie erfolgt. Der Steuersatz ist allerdings häufig gering, weil das Gesamteinkommen im Rentenalter meist niedriger ist als im Erwerbsleben.

Die Kleinstbetragsrenten-Abfindung ist im Grunde die einzige Möglichkeit, die Riester-Rente komplett auf einmal auszahlen zu lassen, ohne dass es als förderschädliche Kündigung gewertet wird — und ohne dass du alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen musst.

Steuern und Abgaben: Was bleibt netto vom Riester übrig?

Das Prinzip des Riester-Vertrags basiert auf der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: In der Ansparphase sparst du Steuern — deine Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar, und du erhältst staatliche Zulagen. Im Gegenzug wird die Auszahlung im Rentenalter vollständig versteuert.

Die nachgelagerte Besteuerung macht Riester attraktiv, wenn du in der Rente einen deutlich niedrigeren Steuersatz hast als während deiner Erwerbszeit.

Wie hoch ist die Steuerlast wirklich?

Das hängt ganz von deiner persönlichen Situation im Rentenalter ab. Wer im Ruhestand ein Gesamteinkommen von unter 12.000 Euro im Jahr hat (Grundfreibetrag 2024: 11.604 Euro), zahlt auf die Riester-Rente effektiv kaum oder keine Steuern. Wer hingegen eine hohe gesetzliche Rente, Mieteinnahmen oder andere Einkünfte hat, muss mit einem spürbaren Abzug rechnen.

Dazu kommen im Rentenalter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Gesetzlich Krankenversicherte zahlen auf ihre Riester-Rente in der Regel den vollen Beitragssatz — derzeit rund 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag. Das mindert die Nettoauszahlung erheblich.

Was bedeutet das in Zahlen?

Vereinfachtes Beispiel: Eine monatliche Riester-Rente von 150 Euro brutto kann nach Steuern und Krankenversicherungsbeitrag auf 110 bis 125 Euro netto schrumpfen — je nach persönlicher Situation. Kein Drama, aber auch kein Grund zur Euphorie. Wer seinen Riester-Vertrag unter realistischen Netto-Erwartungen bewertet, plant sein Alter solider.

Schließlich gibt es noch die Frage der Wechselwirkungen mit anderen Finanzentscheidungen. Wer im Rentenalter noch einen laufenden Kredit hat, sollte alle Einnahmen und Ausgaben genau kalkulieren — dazu kann der Artikel über Kredit umschulden wertvolle Orientierung geben.

Riester-Grundzulage 2024: 175 Euro/Jahr Kinderzulage: 185 Euro/Kind (300 Euro für Kinder ab 2008) Steuerlich absetzbar: bis zu 2.100 Euro/Jahr (Sonderausgabenabzug) Nachgelagerte Besteuerung: volle Versteuerung im Rentenbezug

Was passiert bei einer vorzeitigen Kündigung?

Wer seinen Riester-Vertrag vor Rentenbeginn oder vor Erreichen der Altersgrenze kündigt, löst eine sogenannte förderschädliche Verwendung aus. Das Ergebnis: Alle erhaltenen Zulagen müssen vollständig zurückgezahlt werden, ebenso die Steuererstattungen aus dem Sonderausgabenabzug. Zusätzlich wird der verbleibende Auszahlungsbetrag als Einkommen versteuert. Im schlimmsten Fall erhältst du deutlich weniger zurück als das, was du tatsächlich eingezahlt hast — besonders wenn der Vertrag jung ist und die Verwaltungskosten bereits einen großen Teil aufgezehrt haben.

Ausblick 2027: Das neue Altersvorsorgedepot als Alternative

Die Riester-Rente hat in den letzten Jahren erheblich an Beliebtheit verloren. Hohe Kosten, unflexible Auszahlungsregeln und magere Renditen haben das System in die Kritik gebracht. Die Bundesregierung hat reagiert: Ab 2027 soll das sogenannte Altersvorsorgedepot eingeführt werden — eine flexiblere, ETF-basierte Alternative zur klassischen Riester-Rente.

Was soll sich ändern?

Das neue Modell sieht vor:

  • Staatliche Förderung bleibt erhalten (Zulagen und Steuervorteile),
  • Investition direkt in breit gestreute Wertpapiere (z. B. Aktien-ETFs) möglich,
  • Wegfall der bisher starren Beitragsgarantie (100 % der eingezahlten Beiträge müssen nicht mehr garantiert vorhanden sein),
  • Mehr Flexibilität bei der Auszahlung.

Die Abschaffung der Beitragsgarantie klingt zunächst nach Risiko — ist aber der Schlüssel, der höhere Renditen durch echte Aktieninvestments überhaupt erst ermöglicht. Wer 30 Jahre lang in einen weltweit diversifizierten ETF investiert, hat historisch gesehen deutlich bessere Chancen als mit einem konservativen Riester-Banksparplan.

Was passiert mit laufenden Riester-Verträgen?

Bestehende Verträge sollen weiterlaufen können und nicht zwangsweise in das neue System überführt werden. Gleichzeitig wird es voraussichtlich keine neuen klassischen Riester-Verträge mehr geben. Für alle, die derzeit noch überlegen, ob sich ein Einstieg lohnt: Das Thema Altersvorsorgedepot könnte die attraktivere Lösung sein — sofern die Reform wie geplant kommt.

Wer sich für alternative Anlageformen interessiert, die ebenfalls auf Zinsen und Direktinvestments setzen, findet im Artikel über Was ist Peer-to-Peer? spannende Hintergrundinformationen.

Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen

Wann kann man die Riester-Rente auszahlen lassen?
Die reguläre Auszahlung der Riester-Rente ist frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich – aber nur für Verträge, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden. Für alle neueren Verträge gilt eine Mindestgrenze von 62 Jahren.
Gibt es Unterschiede je nach Abschlussdatum des Vertrags?
Ja. Riester-Verträge mit Abschlussdatum vor dem 1. Januar 2012 können ab 60 Jahren ausgezahlt werden. Verträge ab 2012 dürfen frühestens mit 62 Jahren ausgezahlt werden. Beide Varianten setzen zusätzlich voraus, dass die Auszahlung mit Beginn der Altersrente verknüpft ist.
Darf man sich das gesamte Riester-Kapital auf einmal auszahlen lassen?
Grundsätzlich nein – die Riester-Rente ist als lebenslange monatliche Rente konzipiert. Eine Ausnahme gilt für die 30-%-Einmalzahlung zu Rentenbeginn sowie für die Kleinstbetragsrente, wenn die berechnete Monatsrente unter dem Grenzbetrag (ca. 35 Euro) liegt.
Was passiert bei einer vorzeitigen Kündigung der Riester-Rente?
Eine Kündigung vor Rentenbeginn gilt als förderschädliche Verwendung: Alle staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug müssen vollständig zurückgezahlt werden. Der Auszahlungsbetrag wird zusätzlich als Einkommen versteuert. In vielen Fällen bleibt weniger übrig als eingezahlt wurde.
Wie wird die Riester-Rente im Rentenalter besteuert?
Die Riester-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase werden Beiträge steuerlich gefördert, im Rentenalter ist die Auszahlung vollständig zu versteuern. Hinzu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte. Der tatsächliche Nettobetrag hängt vom persönlichen Steuersatz im Ruhestand ab.
Was ändert sich mit der Rentenreform 2027?
Ab 2027 soll das Altersvorsorgedepot als flexiblere Alternative zur Riester-Rente eingeführt werden. Es ermöglicht staatlich geförderte Investitionen in Wertpapiere wie ETFs, verzichtet auf die starre 100-%-Beitragsgarantie und bietet mehr Auszahlungsflexibilität. Bestehende Riester-Verträge sollen weiterlaufen können.