Kapitel 17 finanzen

Was muss ich bei der Einkommensteuererklärung abgeben?

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was muss ich bei der einkommensteuererklärung abgeben

Jedes Jahr im Frühjahr stellt sich dieselbe Frage: Was muss ich bei der Einkommensteuererklärung abgeben? Für viele Menschen ist das ein Mix aus Unsicherheit und dem stillen Hoffen, dass man bloß nichts vergisst. Dabei ist der Papierkram längst nicht so undurchdringlich, wie er auf den ersten Blick wirkt — wenn man einmal weiß, was wirklich gefragt ist und was nicht.

Einkommensteuererklärung: Was muss ich abgeben? Ein Überblick über die Belegvorhaltepflicht

Hier ist eine gute Nachricht gleich zu Beginn: Seit einigen Jahren musst du deine Belege grundsätzlich nicht mehr unaufgefordert beim Finanzamt einreichen. Das Stichwort heißt Belegvorhaltepflicht — und das bedeutet: Du sammelst und bewahrst deine Nachweise auf, reichst sie aber erst dann ein, wenn das Finanzamt sie ausdrücklich anfordert.

Das klingt entspannter, als es ist. Denn wer seine Unterlagen nicht sorgfältig aufbewahrt, steht bei einer Nachfrage des Finanzamts schnell mit leeren Händen da. Im schlimmsten Fall werden dann Abzüge gestrichen, die du eigentlich geltend machen wolltest.

Was du also konkret „abgibst", sind die ausgefüllten Steuerformulare — entweder auf Papier oder, weitaus bequemer, elektronisch über das ELSTER-Portal. Die Formulare selbst sind das eigentliche Kernstück der Steuererklärung. Belege und Nachweise wandern in deinen Ordner zu Hause.

Praktisch bedeutet das: Halte deine Unterlagen zehn Jahre lang bereit. Für Privatpersonen gilt zwar eine kürzere Aufbewahrungsfrist, aber wer auf Nummer sicher gehen möchte, hebt Bescheinigungen, Quittungen und Kontoauszüge mindestens vier bis fünf Jahre auf. Bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden gelten ohnehin längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren.

Ob sich das Ganze für dich lohnt, hängt von deiner Ausgangssituation ab — dazu weiter unten mehr. Einen guten ersten Orientierungspunkt bietet übrigens der Artikel Wann lohnt sich eine Steuererklärung eigentlich wirklich?, der die häufigsten Szenarien direkt vergleicht.

Checkliste: Welche Unterlagen und Nachweise solltest du für das Finanzamt sammeln?

Auch wenn du die meisten Belege nicht aktiv einreichst, musst du sie trotzdem griffbereit haben. Hier ist eine praktische Übersicht der erforderlichen Unterlagen nach Lebenssituation:

Grundlegende Unterlagen für (fast) alle:

  • Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers (kommt automatisch — liegt oft schon digital in ELSTER vor)
  • Steuernummer und Identifikationsnummer
  • Bankverbindung für die Steuererstattung
  • Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld)

Werbungskosten — das steckt mehr drin, als viele denken:

  • Nachweise über Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale: 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km)
  • Belege für Arbeitsmittel (Laptop, Bürostuhl, Fachliteratur, Berufskleidung)
  • Fortbildungskosten und Seminargebühren
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Nachweise über ein häusliches Arbeitszimmer bzw. Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Homeoffice-Tag, max. 1.260 Euro jährlich)

Sonderausgaben:

  • Kirchensteuerbescheide
  • Belege über Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen
  • Bescheinigungen über Vorsorgeaufwendungen (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Schulgeld für Privatschulen

Außergewöhnliche Belastungen:

  • Ärztliche Rechnungen, Rezepte, Zuzahlungen
  • Belege über Pflegekosten für Angehörige
  • Nachweis einer Behinderung (für den Behinderten-Pauschbetrag)

Für Familien zusätzlich:

  • Kindergeldbescheide
  • Betreuungskosten (Kita, Tagesmutter, Hort)
  • Schulbescheinigungen für volljährige Kinder in Ausbildung

Übrigens: Wer Kinder in der Steuererklärung geltend machen möchte, sollte wissen, wie lange das möglich ist — das ist ausführlicher erklärt im Artikel Bis zu welchem Alter darf man Kinder in der Steuererklärung angeben?

Wer zur Miete wohnt, kann unter Umständen auch Teile der Nebenkostenabrechnung steuerlich geltend machen — nämlich den Anteil der Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. Mehr dazu findest du im Artikel Kann man die Nebenkostenabrechnung eigentlich von der Steuer absetzen?

Fristen 2025 und 2026: Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?

Die Frist für die Einkommensteuererklärung ist ein Thema, das regelmäßig für Verwirrung sorgt — vor allem, weil es verschiedene Fristen für verschiedene Gruppen gibt.

Grundregel für die Pflichtveranlagung:

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuererklärung für das Jahr 2024 bis zum 31. Juli 2025 einreichen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, profitiert von einer verlängerten Frist: In diesem Fall gilt der 28. Februar 2026 als Abgabedatum für das Jahr 2024.

Für die Steuererklärung 2025 gelten dann entsprechend:

  • Selbst abgeben: 31. Juli 2026
  • Mit Steuerberater: 28. Februar 2027

Fristen im Überblick:

  • Steuerjahr 2024 → selbst abgeben bis 31.07.2025
  • Steuerjahr 2024 → mit Berater bis 28.02.2026
  • Steuerjahr 2025 → selbst abgeben bis 31.07.2026
  • Steuerjahr 2025 → mit Berater bis 28.02.2027

Was passiert bei Fristversäumnis?

Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung — bei einer Steuernachzahlung kommen 0,25 % des Nachzahlungsbetrags pro Monat obendrauf. Das Finanzamt kann zwar auf den Zuschlag verzichten, wenn ein triftiger Grund vorliegt, aber verlassen sollte man sich darauf nicht.

Freiwillige Abgabe — keine Frist, aber eine Frist:

Wer die Steuererklärung freiwillig einreicht (Antragsveranlagung), hat grundsätzlich vier Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2021 war die Abgabe also noch bis zum 31. Dezember 2025 möglich — danach verfällt der Anspruch auf Erstattung.

Einkommenssteuerpflicht: Wer muss abgeben — und für wen lohnt es sich freiwillig?

Nicht jeder ist automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Gerade Angestellte fragen sich häufig: Muss ich als Arbeitnehmer überhaupt eine Steuererklärung machen?

Pflichtveranlagung — diese Fälle betreffen dich:

Du bist zur Abgabe verpflichtet, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Du hast Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld über 410 Euro bezogen
  • Du hast mehrere Jobs gleichzeitig ausgeübt (Kombination aus Steuerklasse I und einem zweiten Job)
  • Du bist selbstständig oder hast gewerbliche Einkünfte
  • Dein zu versteuerndes Einkommen übersteigt den Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro)
  • Du oder dein Ehepartner habt die Steuerklasse III/V gewählt
  • Du hast Kapitalerträge, die über den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Einzelperson) bzw. 2.000 Euro (Ehepaar) hinausgehen, ohne dass die Abgeltungssteuer korrekt einbehalten wurde

Freiwillige Abgabe — fast immer ein Gewinn:

Wer keiner dieser Pflichtgruppen angehört, kann trotzdem freiwillig eine Steuererklärung einreichen. Statistisch gesehen erhalten Arbeitnehmer in Deutschland dabei eine Rückerstattung von durchschnittlich rund 1.000 Euro. Besonders lohnenswert ist die freiwillige Abgabe, wenn du:

  • Hohe Werbungskosten hattest (über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro)
  • Handwerkerleistungen im Haushalt bezahlt hast (bis zu 1.200 Euro steuerliche Ersparnis möglich)
  • Im Jahr geheiratet hast oder ein Kind bekommen hast
  • Erhebliche Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hattest (z. B. hohe Arztkosten)

Rückwirkend abgeben: Wie lange kann man die Lohnsteuererklärung nachreichen?

Was viele nicht wissen: Du kannst vergangene Steuererklärungen auch im Nachhinein noch einreichen — und dabei trotzdem Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Für die freiwillige Abgabe gilt eine Festsetzungsfrist von vier Jahren.

Das bedeutet konkret: Im Jahr 2025 kannst du noch rückwirkend Steuererklärungen für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 einreichen. Für das Jahr 2020 war die letzte Chance der 31. Dezember 2024 — dieser Zug ist abgefahren.

Als Beispiel: Wer für das Steuerjahr 2022 noch keine freiwillige Erklärung abgegeben hat und zum Beispiel hohe Fahrtkosten, Fortbildungsausgaben oder Handwerkerrechnungen hatte, kann bis Ende 2026 eine Erstattung beantragen. Das ist bares Geld, das sonst einfach liegen bleibt.

Sonderfall Pflichtveranlagung:

Wer zur Abgabe verpflichtet war und die Erklärung nicht eingereicht hat, wird vom Finanzamt in der Regel angeschrieben oder erhält einen Schätzungsbescheid. In diesem Fall kann das Finanzamt bis zu zehn Jahre rückwirkend tätig werden — das ist deutlich unangenehmer als die freiwillige Variante.

Wer hilft bei der Steuererklärung?

Wer sich die Sache selbst nicht zutraut, hat mehrere Optionen:

  • ELSTER (kostenlos): Das offizielle Portal der Finanzverwaltung führt strukturiert durch alle Formulare
  • Steuersoftware wie WISO, tax oder Taxfix: Günstig, benutzerfreundlich, meist mit Plausibilitätsprüfung
  • Lohnsteuerhilfeverein: Günstige Jahresbeiträge (oft 50–200 Euro), persönliche Beratung, aber nur für Angestellte und Rentner
  • Steuerberater: Die teuerste, aber auch umfassendste Option — sinnvoll bei komplexen Situationen wie Selbstständigkeit, Vermietung oder internationalem Bezug

Ähnlich wie bei der Riester-Rente kündigen gilt auch bei der Steuererklärung: Wer einmal versteht, wie das System funktioniert, verliert die Scheu davor schnell.

Die meisten Menschen, die eine Steuererklärung auf sich zukommen lassen, ärgern sich im Nachhinein nur darüber, dass sie es nicht früher gemacht haben.

Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen

Was muss ich bei der Einkommensteuererklärung abgeben?
Du gibst die ausgefüllten Steuerformulare ab – entweder über ELSTER oder auf Papier. Belege und Nachweise musst du seit der Belegvorhaltepflicht nicht mehr automatisch einreichen, sondern nur auf Anfrage des Finanzamts vorlegen. Typische Unterlagen sind Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise über Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Wann lohnt sich eine Steuererklärung?
Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich fast immer für Arbeitnehmer – der statistische Durchschnittswert der Rückerstattung liegt bei rund 1.000 Euro. Besonders profitabel ist sie bei hohen Werbungskosten (über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro), Handwerkerleistungen im Haushalt, Heirat oder Geburt eines Kindes im betreffenden Jahr sowie hohen Sonderausgaben.
Bis wann muss ich die Steuererklärung für 2025 abgeben?
Wer die Steuererklärung für 2025 selbst einreicht, hat bis zum 31. Juli 2026 Zeit. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann die Abgabe bis zum 28. Februar 2027 aufschieben.
Wie lange kann man die Steuererklärung rückwirkend machen?
Bei freiwilliger Abgabe beträgt die Frist vier Jahre rückwirkend. Im Jahr 2025 kannst du also noch Erklärungen für die Steuerjahre 2021 bis 2024 einreichen. Für das Jahr 2020 war die Möglichkeit am 31. Dezember 2024 verfallen.
Muss ich als Angestellter zwingend eine Steuererklärung machen?
Nicht unbedingt. Wer als Angestellter nur einen Job hat, Steuerklasse I nutzt und keine Lohnersatzleistungen bezogen hat, ist in der Regel nicht zur Abgabe verpflichtet. Pflicht besteht hingegen bei Bezug von Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld über 410 Euro, bei mehreren gleichzeitigen Jobs oder bei Steuerklasse III/V.
Wer kann mir bei der Einkommensteuererklärung helfen?
Es gibt mehrere Optionen: Das kostenlose ELSTER-Portal der Finanzverwaltung, günstige Steuersoftware wie WISO oder Taxfix, Lohnsteuerhilfevereine für Arbeitnehmer und Rentner (meist 50–200 Euro Jahresbeitrag) sowie Steuerberater für komplexe Fälle wie Selbstständigkeit oder Vermietung.